Cornelia Thiele

Rechtsanwältin

 

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechts­anwältin widme ich mich schwerpunktmäßig dem sensiblen Bereich Eherecht und Familienrecht.

Als Ehefrau und Mutter zweier Kinder bin ich mit den Freuden und den vielfältigen Pro­blemen, die Ehe und Familie mit sich bringen können, vertraut.

Nachdem Ehe und Familie einen hohen Stellenwert haben, betrachte ich es als meine erste Aufgabe, im Rahmen von Gesprächen individuell auf die Mandantschaft einzugehen und zu ermitteln, ob vorhandenen ehelichen Problemen nur mit Trennung und Scheidung oder aber mit Aus­söh­nungs­versuchen begegnet werden kann. Dabei nehme ich mir die Zeit, die die Mandantschaft individuell benötigt.

Soweit Ehen als gescheitert betrachtet werden müssen, stehe ich bereits in der Trennungsphase nicht nur mit rechtlichem Rat zur Seite, sondern gebe auch in menschlicher Hinsicht Hilfestellung.

Neben dem Scheidungsverfahren bearbeite ich die damit im Zusammenhang stehenden Bereiche Unterhaltsrecht, der Ver­mö­gens­aus­ein­ander­setzung, den Regelungen zur Ehe­woh­nung, der Aus­ar­beitung von Trennungs­ver­ein­ba­rungen und Scheidungs­vereinbarungen etc..  

Nachdem Kinder die Entscheidung der Eltern, die Familie aufzulösen, nicht beeinflussen können, diese Entscheidung aber mittragen müssen, stellen sie das schwächste Glied dar. Die Berücksichtigung und Wahrung der Interessen der Kinder sind für mich daher ein besonderes Anliegen.

Neben der gerichtlichen Tätigkeit im Eherecht und Familienrecht biete ich die Beratung über Gestaltungs­möglichkeiten von Eheverträgen und deren Ausarbeitung. 

Ich vertrete Sie vor allen Familiengerichten, Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.